Förderkriterien

Das Bonner Spendenparlament unterstützt Initiativen und Projekte in Bonn, die

  • von Armut, Isolation und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen helfen;
  • zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen;
  • Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder
  • auf andere Weise die Lebensbedingungen in unserer Stadt spürbar verbessern.
Im Rahmen der Erfüllung dieser satzungsgemäßen Förderzwecke folgt die Finanzkommission des Bonner Spendenparlaments e.V. bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit von Projekten folgenden Grundsätzen:

 

Kriterien für Anträge auf Projektförderung durch das Bonner Spendenparlament e.V.

  1. Anträge können nur von steuerbegünstigten, gemeinnützigen Körperschaften gestellt werden.
  2. Antragsteller und Projektdurchführende erklären sich bereit, mit dem Bonner Spendenparlament e.V. zu kooperieren und insbesondere bei der Prüfung der Verwendung der Zuwendungsmittel mitzuwirken.
  3. Unterstützt werden Projekte, deren Umsetzung in einem angemessenen Zeitraum realistisch und die beantragte Förderung nachvollziehbar ist.
  4. Bereits durchgeführte Projekte können im Nachhinein nicht gefördert werden.
  5. Antragsteller und Projektdurchführende sichern zu, dass Zuwendungsmittel nur für den beantragten Zweck sowie wirtschaftlich verwendet werden.
  6. Unterstützt werden Projekte mit Sitz des Trägervereins in Bonn, deren Förderung überwiegend Menschen in der Bundesstadt Bonn zugutekommen.
  7. Projekte mit mittel- bis langfristiger Wirkung werden vorzugsweise gefördert.
  8. Der Antrag basiert auf einem schlüssigen Finanzierungskonzept mit klar umrissenem Finanzbedarf, gegebenenfalls einschließlich Kostenvoranschlägen.
  9. Vorzugsweise werden im Zweifel solche Projekte gefördert, für die keine oder nur schwer erreichbare Finanzierungsalternativen erkennbar sind.
  10. In der Regel erfolgt keine Dauerfinanzierung und keine erneute Zuwendung an ein bereits durch das Bonner Spendenparlament e.V. gefördertes Projekt. Insofern werden auch keine Personalstellen gefördert.
  11. Der Antragsteller räumt grundsätzlich die Nutzung des Zuwendungsprojektes für die Öffentlichkeitsarbeit des Bonner Spendenparlaments ein.
  12. Das Projekt sollte einen nennenswerten Förderbeitrag durch das Bonner Spendenparlament e.V. erfordern.


Die Förderung von Projekten steht im Übrigen im Ermessen der Finanzkommission des Bonner Spendenparlaments, im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins.

Seitens des Antragstellers besteht kein Anspruch auf Förderung durch das Bonner Spendenparlament e.V.

 




Prüfung der Anträge