Wichtige Informationen zur Antragsbearbeitung

Die Mitglieder des Spendenparlaments werden regelmäßig zu Parlamentssitzungen eingeladen. Die kommende Parlamentssitzung findet am 29. Mai 2010 statt. Die Frist für die Antragstellung für diese Sitzung ist am 19. April abgelaufen, die eingegangenen Anträge werden derzeit geprüft.

Neue Anträge können jederzeit eingereicht werden, sie werden für die darauffolgende Parlamentssitzung berücksichtigt.

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erfolgt die Bearbeitung in mehreren Schritten:

 

  1. Prüfung Ihres Antrags auf Förderung
    Alle eingegangenen Anträge werden von Vertretern der Finanzkommission (FK) sorgfältig und anhand von vorab festgelegten Richtlinien und nach Ermessen auf ihre Förderungswürdigkeit geprüft. Hierbei wird ein Projektbetreuer festgelegt, der Sie bei Rückfragen und weiterem Klärungsbedarf über die im Antrag gemachten Angaben hinaus kontaktieren wird. Er dient Ihnen auch als Ansprechpartner. Hierzu folgt nach telefonischer Rücksprache gegebenenfalls auch ein persönlicher Besuch Ihres Projekts.
  2. Diskussion und Entscheidung in der FK
    Ihr Projektantrag wird auf der nächsten Sitzung der FK vorgestellt und beraten. Es folgt eine Entscheidung, ob und mit welchem Betrag Ihr Projekt seitens des Bonner Spendenparlaments gefördert werden sollte. Die FK spricht dementsprechend eine Förderempfehlung unter Angabe der Höhe und der Art der Unterstützung für die nächste Sitzung des Spendenparlaments aus. Sollte Ihr Projekt nicht gefördert werden können, wird dieser Projektvorschlag nicht ins Parlament eingebracht und Sie erhalten hierüber eine Mitteilung. Für diesen Fall bitten wir um Verständnis, dass wir nur in begrenztem Umfang Projekte fördern können und daher eine Auswahlentscheidung treffen müssen.
  3. Einladung zur nächsten Parlamentssitzung
    Alle Mitglieder des Spendenparlaments und die Projektvertreter der zur Förderung empfohlenen Projekte erhalten eine Einladung zu der nächsten Parlamentssitzung, die jeweils eine öffentliche ist. Bitte nehmen Sie sich für den Sitzungstermin Zeit, um bei gegebenenfalls auftretenden Fragen seitens der Parlamentarier auch persönlich Auskunft geben zu können.
  4. Sitzung des Bonner Spendenparlaments
    Die Finanzkommission stellt dem Parlament Ihr Projekt und den Grund Ihres Antrags vor. Bereits vorab erhalten die Parlamentarier eine kurze schriftliche Vorlage. Nach Debatte im Parlament entscheiden die Parlamentarier über die Projektförderung und die Höhe des Förderbetrages.
  5. Auszahlung der genehmigten Summe
    Unter Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen (z.B. Zahlung in mehreren Raten) wird die genehmigte Summe ausbezahlt. In einem Zahlungsbrief wird ein Termin für die Abrechnung mittels Verwendungsnachweis gesetzt.
  6. Realisierung des Projektes durch den Träger
    Nach Transfer steht Ihnen das Geld für die Realisierung Ihres im Antrag vorgestellten Projektes unmittelbar zur Verfügung.
  7. Vorlage eines Verwendungsnachweises
    Der Träger legt zu einem vereinbarten Termin ein Verwendungsnachweis vor. Dieser sollte den Projektverlauf und alle Nachweise über die Verwendung der Gelder beinhalten. Überschüssige Beträge können seitens des Bonner Spendenparlaments zurückgefordert werden.
Bei weiteren Fragen zur Projektantragstellung können Sie gerne Frau Sibylle Becker unter 0179 682 42 88 kontaktieren.