Das Bonner Spendenparlament wurde am 20. Mai 2008 gegründet und am 2. Juli 2008 ins Bonner Vereinsregister eingetragen. Am 28. August 2008 wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt anerkannt.
Die erste Sitzung des Bonner Spendenparlaments hat am 7. März 2009 stattgefunden. In dieser wurde das Präsidium und die Vertreter der Finanzkommission gewählt. Weiterhin wurden den Parlamentarier/innen die Förderantrage vorgestellt. Sie konnten anschliessend in demokratischer Abstimmung über die Verteilung der Fördergelder entscheiden.Weitere Parlamentssitzungen wurden jeweils im November 2009 und im Mai 2010 durchgeführt.
Die kommende Parlamentssitzung ist für November 2010 geplant.
Mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit Ende August 2008 - eine wichtige Voraussetzung für unsere Arbeit - hat der Verein aktiv mit der Werbung von Parlamentariern/innen begonnen.
Bei der ersten Parlamentssitzung konnte sich der Verein über sechzig Parlamentarier freuen. Seitdem wächst die Zahl stetig, aktuell ist das Parlament um die 200 Mitglieder stark.
Jeder kann Parlamentarier werden und somit gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen, die gegen Armut, Isolation und Obdachlosigkeit kämpfen und sich für die Integration aller Bevölkerungsgruppen sowie für die Bildungschancen junger Menschen in der Stadt Bonn einsetzen, unterstützen.
Die Zahl der Parlamentarier/innen ist nicht begrenzt. Im Gegenteil, je mehr Parlamentarier/innen sich engagieren, um so mehr Projekte können gefördert werden.
Leider können nur natürliche Personen Parlamentarier werden. Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können das Bonner Spendenparlament aber als Kooperationspartner oder Förderer unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten "Kooperationspartner werden" und "Förderer werden".
Jedes Projekt, das vom Bonner Spendenparlament gefördert wird, wurde zuvor von der Finanzkommission gründlich geprüft.
Nach dem Erhalt des Geldes ist jeder geförderte Projektträger zur schriftlichen Dokumentation der sachgemäßen Verwendung verpflichtet. Die Finanzkommission prüft vor Ort die sachgemäße Verwendung der Gelder. Sollte das Geld nicht wie im Projektantrag beschrieben eingesetzt worden sein oder sollte der Anlass des Förderantrags nicht mehr in der ursprünglich dargelegten Form gegeben sein, ist der jeweilige Projektträger zur Rückzahlung des Gesamtbetrags verpflichtet.

